Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DEVLY (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Softwareentwicklung, Automatisierung, Digitalisierung und verwandte IT-Dienstleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Präsentation dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(4) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot des Auftragnehmers.
(2) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Liefertermine führen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme von Informationen und zum Treffen von projektbezogenen Entscheidungen befugt ist.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 5.000 EUR netto kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(5) Stundensätze für zusätzliche Leistungen werden im Angebot oder separat vereinbart.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung wird der Auftraggeber aufgefordert, diese innerhalb von 14 Tagen abzunehmen.
(2) Die Abnahme erfolgt schriftlich. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung schriftlich Mängel rügt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung verlangen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder äußere Einflüsse verursacht wurden.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Vorsatz.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke unterliegen dem österreichischen Urheberrecht.
(2) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeitsergebnisse zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
(4) Quellcode wird nur dann übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Durchführung des Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beruht.
§ 11 Kündigung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei Projekten gilt: Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der bereits entstandenen Aufwendungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wien.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.